Immobilien aktuell provisionsfrei im Verkauf
Hochmoderner Neubau in Massivbauweise in Vilshofen Hördt
5 % AfA für Wohnimmobilien
Die Bundesregierung hat beschlossen, die steuerliche Förderung für Wohnimmobilien zur Belebung des Wohnungsmarktes zu verstärken. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde das größte Steuersparpaket für Immobilieninvestitionen aller Zeiten auf den Weg gebracht.
Durch die degressive Abschreibung (AfA) von 5 % können Käuferinnen und Käufer von neu gebauten Wohnimmobilien von großzügigen Abschreibungsbeträgen und erheblichen steuerlichen Rückflüssen profitieren.
Die Abschreibungssumme und die Nutzungsdauer sind nicht begrenzt. Somit bietet die degressive Abschreibung von 5 % nicht nur eine spürbare finanzielle Erleichterung bei der Finanzierung und Investition, sondern stellt auch eine weitere Möglichkeit für gezielten Vermögensaufbau durch Immobilien als Kapitalanlage dar.
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Die wichtigsten Informationen zur degressiven AfA:
- Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu errichtete oder neu erworbene Wohnimmobilien, die den Energie-Effizienzstandard 55 erfüllen.
- Bauherren: Der Baubeginn der Immobilie muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
- Käufer: Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 abgeschlossen werden, und die Immobilie muss bis zum Jahresende der Fertigstellung erworben werden.
- Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten abgeschrieben werden, in den darauffolgenden Jahren jeweils 5 % vom jährlichen Restwert.
- Die Abschreibung erfolgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zeitanteilig.
- Ein Wechsel zur linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG ist ebenfalls möglich.
- Um die steuerlichen Vorteile effektiv zu nutzen, wird eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.