3 Zimmer Wohnung 1.6 in Vilshofen Hördt
Neubau Mehrfamilienwohnhaus in Massivbauweise



94474 Vilshofen / Donau

Wohnungs-Nr. 1.6

Etagenwohnung

Wohnung in Haus 1

Sonderabschreibung in Höhe von 5 % möglich

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Beratung und Verkauf:
Josef Willmerdinger

Kaufpreis

Wohnfläche

Zimmer

Details

Projektbeschreibung
In Vilshofen Hördt entstehen in einem hochmodernen Neubau in Massivbauweise mit KfW55-Standard exklusive Eigentumswohnungen. Die ansprechende Wohnbebauung setzt sich aus drei Häusern mit je zwölf Wohnungen (Haus 1 mit 13 Wohnungen) zusammen.
Diese erstklassige Immobilie bietet eine breite Palette von Wohnungsgrößen, von ca. 60,58 m² bis ca. 146 m², um den Bedürfnissen verschiedener Lebensstile gerecht zu werden. Die Preise für diese Einheiten variieren von 249.900,- EUR bis 585.900,- EUR, abhängig von der Größe und Lage.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Lage

5 % AfA für Wohnimmobilien
Die Bundesregierung hat beschlossen, die steuerliche Förderung für Wohnimmobilien zur Belebung des Wohnungsmarktes zu verstärken. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde das größte Steuersparpaket für Immobilieninvestitionen aller Zeiten auf den Weg gebracht.
Durch die degressive Abschreibung (AfA) von 5 % können Käuferinnen und Käufer von neu gebauten Wohnimmobilien von großzügigen Abschreibungsbeträgen und erheblichen steuerlichen Rückflüssen profitieren.
Die Abschreibungssumme und die Nutzungsdauer sind nicht begrenzt. Somit bietet die degressive Abschreibung von 5 % nicht nur eine spürbare finanzielle Erleichterung bei der Finanzierung und Investition, sondern stellt auch eine weitere Möglichkeit für gezielten Vermögensaufbau durch Immobilien als Kapitalanlage dar.
Übersicht der wichtigsten Informationen:
- Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu errichtete oder neu erworbene Wohnimmobilien, die den Energie-Effizienzstandard 55 erfüllen.
- Bauherren: Der Baubeginn der Immobilie muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
- Käufer: Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 abgeschlossen werden, und die Immobilie muss bis zum Jahresende der Fertigstellung erworben werden.
- Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten abgeschrieben werden, in den darauffolgenden Jahren jeweils 5 % vom jährlichen Restwert.
- Die Abschreibung erfolgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung zeitanteilig.
- Ein Wechsel zur linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG ist ebenfalls möglich.
- Um die steuerlichen Vorteile effektiv zu nutzen, wird eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.
Profitieren Sie beim Kauf einer Wohnimmobilie in Haus 1!

Etage

Wohnfläche

Zimmer

Anzahl Schlafzimmer

Anzahl Badezimmer

Baujahr

Bezugsfertig

Zustand

Ausstattung

Heizung

